Neutral und unabhängig
Im Rahmen der Begutachtung bewerten unsere Bausachverständigen komplexe bauliche Sachverhalte und beantworten die vorliegenden Fragen in einem Baugutachten. Hohe Folgekosten aufgrund einer fehlerhaften Planung oder auftretender Baumängel können so von Vornherein vermieden werden. In den meisten Fällen ist es nämlich deutlich teurer den Mangel erst zu beheben, wenn das Gebäude einmal steht, anstatt ihn direkt zu beseitigen. Einer unserer Schwerpunkte ist die Begutachtung von Gebäudeschäden. Es gibt eine Vielfalt an Schäden, häufig handelt es sich um Feuchte- bzw. Wasserschäden, meist auch in Verbindung mit der Gefahr von Schimmelpilzschäden. Bei uns erhalten Sie kompetente Sachverständigenleistung bei allen aufkommenden Fragen und das klar, verständlich und nachvollziehbar. Unser verantwortungsbewusstes Team aus fest angestellten Gutachtern verfügt über langjährige Berufserfahrung und berät sie gerne zur Planung, Durchführung und Überwachung Ihrer Bauvorhaben.
Schimmelgutachten
Liegt ein Schimmelbefall vor, so ist es zunächst essentiell nicht nur das Symptom, den Schimmel, sondern die Ursache zu beseitigen. Die Ursache kann in der vorhandenen Bausubstanz, ebenso wie im Nutzerverhalten der Bewohner liegen.
Die häufigste Schadensursache im Zusammenhang mit der Bausubstanz ist hierbei eine unzureichende Wärmedämmung an den Wänden und/oder den Decken, vor allem in Bereichen geometrischer und materialbedingter Wärmebrücken. Mit einem Feuchtemessgerät und einer Wärmebildkamera können diese Schwachstellen sichtbar gemacht werden.
Um die Auswirkungen des Nutzerverhaltens analysieren zu können, wird die relative Luftfeuchtigkeit und die Raumtemperatur in Relation zum Außenklima durch geeignete Datenlogger über einen längeren Zeitraum (ca. 4 Wochen) ausgewertet.
Hierdurch sind einzelne Lüftungsvorgänge feststellbar und wertbar. Weitere Verdunstungsquellen wie z.B. Wäsche trocknen, Aquarien, etc. fliesen ebenfalls mit in die Betrachtung ein.
Schimmel ist nicht immer mit bloßem Auge sichtbar und auch die vorliegende Schimmelart ist rein optisch nicht eindeutig feststellbar, so können bei Bedarf Schimmelproben, entweder aus der Raumluft oder durch Abklatschproben gesammelt werden. Diese werden anschließend von einem spezifizierten Labor untersucht und ausgewertet.
Die Erkenntnisse werden zusammen mit einer Fotodokumentation in einem Schimmelgutachten zusammengefasst und beschrieben.
Nach Durchführung der Maßnahmen zur Schimmelbeseitigung, kann eine Schimmelfreimessung durchgeführt werden, um den Erfolgt der Sanierung zu kontrollieren.
Leistung in der Übersicht:
- Thermografie Aufnahmen
- Wandfeuchtemessungen
- Raumklimamessungen
- Datenlogger (Langzeitmessung von Temperatur und relativer Luftfeuchtigkeit)
- Luft- und Materialproben
- Gutachtenerstellung
- Aufstellen eines Sanierungskonzeptes
- Beratung und Empfehlungen zu baulichen sowie lüftungstechnischen Maßnahmen
- Begleitung und Überwachung der Sanierungsarbeiten
- Schimmelfreimessung nach Sanierungsmaßnahmen



Dr. Sixdorf – von TÜV Süd zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzsanierung und Mitglied im „Bundesverband Schimmelpilzsanierung“ www.bss-schimmelpilz.de
Schadensgutachten
Pfusch am Bau:
Nicht nur Bauschäden auch Baumängel lassen sich oft auf nicht fachgemäße Ausführung von Arbeiten der jeweiligen Baufirma zurückführen was bedeutet, dass Schäden sowohl während der Planungsphase als auch während derer Ausführung entstehen können. Um die entstandenen Schäden eindeutig zu ermitteln, muss ein Baugutachter hinzugezogen werden. Dieser kann als neutraler Sachverständiger die Höhe, die Ursache und natürlich auch das Ausmaß des Schadens feststellen. Darüber hinaus empfiehlt er geeignete Maßnahmen zur Nachbesserung, Reparatur oder Sanierung der entstandenen Mängel oder Schäden.
Schäden an Gebäude:
Treten an Gebäuden Schäden z.B. in Form von Feuchtigkeitseintritt, Rissbildung, Schimmel usw. auf, so ist es Wichtig, vor der Schadensbehebung die Ursächlichkeit zu beseitigen. Die Schäden werden in einer Fotodokumentation festgehalten und textlich beschrieben. Anschließend erfolgt die Ursachenermittlung und die Erstellung von geeigneten Sanierungskonzepten.
Anhand des Sanierungskonzeptes kann das Ausmaß der notwendigen Arbeiten abgeschätzt werden und das finanzielle Ausmaß zur Schadensbehebung kalkuliert werden.
Bei der Ausführung des Sanierungskonzeptes kann der jeweilige Fachbetrieb durch unsere qualitätssichernde Baubegleitung zusätzlich unterstützt und kontrolliert werden.
Schadensgutachten sind zur Abschätzung ob eine Sanierung oder ein Abriss- und Neuerrichtung von Bauteilen wirtschaftlicher ist heranzuziehen.
Leistung in der Übersicht:
- Abstimmung mit den Beteiligten (Baufirma, Handwerksfirma, Versicherung, etc.)
- Dokumentation der Schäden/Mängel
- Bestimmung der Ursache
- Aufstellung von Sanierungskonzepten
- Kalkulation der Schadenshöhe
- Qualitätssichernde Baubegleitung
Beweissicherungen / Bauzustandsdokumentation
Für ein Beweissicherungsverfahren oder eine Bauzustandsdokumentation können unterschiedliche Gründe sprechen:
So ist dies sinnvoll, wenn mit Auswirkungen einer Baumaßnahme auf die Nachbarbebauung zu rechnen ist, um späteren Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu entgehen. Hierbei werden vorhandene Schäden der Gebäude dokumentiert, damit nach der Baumaßnahme feststellbar ist, ob die Schäden durch die Baumaßnahme entstanden sind oder bereits zuvor vorlagen. Auch hoch belastete Zufahrtswege und Freiflächen können mitaufgenommen werden, damit bereits bestehende Schäden nicht den Baufahrzeugen zugeordnet werden.
Andere Gründe können z.B. die Insolvenz eines Bauträgers sein, so muss der Bauzustand vor Beginn weiterer Arbeiten festgehalten werden umso, den Leistungsstand festzustellen und den daraus resultierenden Vergütungsanspruch bestimmen zu können. Auch bei anderen Trennungsgründen während der Bauphase ist eine Bauzustandsdokumentation zur Verhinderung von ungerechtfertigten Vergütungsforderungen zu empfehlen.
Abnahmebegleitung / Bauabnahmen und Gewährleistungsabnahmen
Bauabnahmen
Im Rahmen der Bauabnahme werden die Handwerkerleistungen kontrolliert und mit den geschuldeten Vertragsleistungen verglichen. Abweichungen werden, anhand der Vertragsunterlagen, einzuhaltenden Gesetzen bzw. der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), genauestens Protokolliert und der Soll mit dem Ist-Zustand verglichen. Auf Wunsch werden im Protokoll Umsetzungsvorschläge zur Ausbesserung der Mängel ergänzt. Die Bauabnahme sollte dringend mit einem Bausachverständigen durchgeführt werden, da ab dem Zeitpunkt der Abnahme das Eigentum auf den Bauherren übergeht und nun die Beweislastumkehr erfolgt.
Leistung in der Übersicht:
- Kontrolle der Handwerkerleistungen und Abgleich mit geschuldeter Vertragsleistung
- Überprüfung der Einhaltung bestehender Gesetze und den a.a.R.d.T.
- Protokollierung der Mängel/Abweichungen
- Ausarbeitung eines Konzeptes zur Mängelbehebung
- Absprachen mit zuständigen beteiligten Firmen
Gewährleistungsabnahmen
Die Gewährleistungsabnahme beinhaltet die gutachterliche Begleitung der Abnahme vor Ablauf der Gewährleistung. Hierbei werden Mängel die im Rahmen der Gewährleistung liegen erfasst, dokumentiert und bewertet. Anschließend wird eine Dokumentation hierzu erstellt. Die Mängel können nun mit der angefertigten Dokumentation der zuständigen Baufirma bzw. dem zuständigen Handwerker im Rahmen der Gewährleistung angezeigt werden.
Leistung in der Übersicht:
- Gutachterliche Begleitung der Abnahme vor Gewährleistungsende
- Feststellen von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung
- Erstellung einer Mängeldokumentation
- Ausarbeitung eines Konzeptes zur Mängelbehebung
- Absprachen mit zuständigen beteiligten Firmen